Rechtsanwalt: (IS) Berufungsverfahren Leinfelden-Echterdingen
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Hierbei sind wir kompetenter Ansprechpartner in allen Rechtsfragen für mittelständische Betriebe, kleinere Firmen und Handwerker. Gerne übernehmen wir für Sie Ihr Forderungsmanagement vom Mahnbescheid bis hin zur Zwangsvollstreckung. In gesellschafts- und wirtschaftsrechtlichen Fragen beraten und vertreten wir Sie gerne. Für uns ist es hierbei von großer Bedeutung, wirtschaftlich sinnvolle Lösungen für Sie zu finden. Zu unserer Kanzleiphilosophie gehört es selbstverständlich auch, dass wir Privatpersonen in allen Rechtsfragen des täglichen Lebens betreuen und falls notwendig auch bei Gericht vertreten.
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Im Arbeitsrecht finden sich alle Gesetze und Verordnungen im Hinblick auf unselbständige Erwerbstätigkeiten. Hierin ist der Arbeitnehmerschutz, das Arbeitsrecht zwischen Gewerkschaft, Personalrat und Angestellten als auch das individuelle Recht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt. Haben Sie Probleme mit Ihrem Angestellten? Haben Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung oder Abmahnung erhalten? Sind Sie Opfer von Mobbing durch Kollegen oder den Vorgesetzten?
Das Betreuungsrecht gestaltet sich umfangreich und regelt den Anspruch auf Betreuung, die Bestellung einer Betreuerperson als auch Begleitumstände wie Unterbringung, Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen. Eine Betreuung wird notwendig, wenn eine Person sich ganz oder teilweise nicht mehr selbst versorgen kann, aufgrund körperlicher oder psychischer Beeinträchtigungen.
Sie möchten Verfügungen bezüglich Ihres Eigentums treffen, die nach Ihrem Tod in Kraft treten sollen und benötigen Beratung zur Verfassung eines rechtsgültigen Testaments? Sie möchten eine Patientenverfügung verfassen? Seit 1999 beraten wir Familien und Einzelpersonen in allen Fragen des Erbrechts. Dank stetiger Weiterbildung kennen wir uns bestens aus und bieten Ihnen kompetente Beratung und tatkräftige Unterstützung und Hilfe bei der Vorsorge, der Abwicklung von Erbschaftsangelegenheiten.
Als Teil des Zivilrechts regelt das Familienrecht Ehe und Lebenspartnerschaften, Verwandtschaftsverhältnisse und Familienangelegenheiten. Auch die Vormundschaft für Minderjährige, die rechtliche Betreuung volljähriger Personen und die Pflegschaft sind hierin enthalten. Eine Ehe/Lebenspartnerschaft beginnt mit einem Ehevertrag und im Fall einer Scheidung sind unter anderem Unterhalt für den Partner und die Kinder, Aufteilung gemeinsamer Güter, Sorgerecht und der Versorgungsausgleich zu regeln.
Bei der Ver- und Anmietung einer Wohnung kann es immer einmal wieder zu Unstimmigkeiten kommen. Vor allem der Vermieter der Wohnung oder des Hauses geht zahlreiche Verpflichtungen ein. Im Falle von Streitigkeiten, Problemen bei Kündigungen des Mietverhältnisses oder Unklarheiten über Abrechnungen der Miete, der Kaution oder der Betriebskosten sowie bei mangelnder Instandhaltung des Wohnobjektes kann dies schnell ein Fall für einen Anwalt oder gar ein Gericht werden.
Das Strafrecht umfasst unzählige Teilbereiche. Grundlegend beschreibt und behandelt es Verstöße gegen das Leben und die Freiheit anderer Menschen, gegen das gesellschaftliche Leben und die Gemeinschaft als auch gegen Vermögenswerte: Diebstahl, Betrug, Erpressung, Urkundenfälschung, Körperverletzung, Tötungsdelikte. Dies sind nur einige Verstöße, gegen welche das deutsche Strafrecht vorgeht.
Im Vertragsrecht ist alles rund um Vertragsabschlüsse, Vertragsschlüsse und die Einhaltung der Vertragsinhalte geregelt. Wir beraten Sie als Privatperson oder Unternehmen umfassend hinsichtlich des Vertragsrechts. Gemeinsam mit Ihnen formulieren wir Ihre Verträge, wie z. B. Lizenzverträge, Versicherungsverträge, Kreditverträge oder Werkverträge sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), sodass Sie den Gesetzen des Vertragsrechts entsprechen.
Ein Auto zu haben, bringt Komfort und Erleichterung im Alltag. Im täglichen Verkehr können wir schnell und unerwartet in unklare Situation geraten, bei welchen es zu Sachschaden, im schlimmsten Fall zu Personenschaden kommen kann. Wir garantieren Ihnen, Sie bei Problemen im Straßen- und Personenverkehr und bei Konflikten mit dem Verkehrsrecht nicht alleine zu lassen und Sie umfassend und kompetent zu beraten.
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